Du siehst: Reich wird man im dualen Studium nicht. Trotz Gehalt müssen viele Studierende sehen, wie sie über die Runden kommen – vor allem, wenn der Praxisbetrieb zwar die Studiengebühren zahlt, darüber hinaus aber kein oder nur ein sehr geringes Gehalt.
Eltern um Unterstützung bitten
Der klassische Fall: Deine Eltern unterstützen dich bei der Studienfinanzierung. Du solltest rechtzeitig mit deinen Eltern besprechen, ob sie dir hier unter die Arme greifen können. Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, dich während deiner ersten Ausbildung finanziell im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Als Orientierung für die Höhe der Unterstützung dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Bei der Studienfinanzierung durch die Eltern gilt: Gegenseitiges Verständnis, Kommunikation und Rücksichtnahme sind unerlässlich, wenn das Thema nicht zum familiären Konfliktherd werden soll.
Ein Studentenjob?
Neben deiner praktischen Ausbildung in Betrieb und den Vorlesungen an der Hochschule bleibt nur sehr wenig Zeit, einen Nebenjob anzunehmen. Außerdem musst du dir einen möglichen Studentenjob von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen, da du hier als Arbeitnehmer angestellt bist. Semesterferien, wie sie normale Studis haben, gibt es im dualen Marketing Studium nicht. Zum Jobben bleiben also eigentlich nur der Feierabend und das Wochenende. Und selbst das wird schwierig. Irgendwann musst du schließlich auch noch für Klausuren lernen, deine Vorlesungen nacharbeiten oder dich einfach mal erholen. Fazit zum Studentenjob im dualen Studium: Kaum möglich.
Studienkredite & Stipendium
Auch Stipendien kommen für duale Studenten nur in Ausnahmen in Frage – und sowieso nur für außergewöhnlich gute und begabte Studenten. Mehr Infos dazu kannst du aber bei deiner Hochschule erfragen. Studienkredite hingegen werden mittlerweile von vielen Banken angeboten. Achtung: Sei vorsichtig bei deiner Wahl. Erste Anlaufstelle sollten immer staatliche Banken sein. Beispielsweise bietet die KfW-Bank günstige Kredite extra für Studenten an.
BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) im dualen Studium?
Auch hier wird es schwierig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) richtet sich an Studierende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an berufliche Auszubildende – duale Studenten sind eigentlich beides. BAB kommt für duale Studenten grundsätzlich nicht in Betracht: in Verbindung mit einem akademischen Studium ist eine Ausbildung nicht förderungsfähig. Für BAföG gilt: Zwar bist du als dualer Studi an den meisten Hochschulen und Akademien in Deutschland theoretisch förderungsberechtigt, allerdings wird dein komplettes Einkommen vom BAföG Förderungsbetrag abgezogen. Allerdings sollte man beim Steuerberater genau nachfragen, ob man eventuelle Kosten für den Arbeitsweg mit BAföG verrechnen kann. Werbungskosten können nämlich unter Umständen in der Steuererklärung vom Gehalt abgezogen werden.