Immer dann, wenn die Zahl der Bewerber für einen Studiengang die verfügbaren Studienplätze übersteigt, müssen Unis und FHs entscheiden, wer für das Studium zugelassen wird – und wer leer ausgeht. An öffentlichen Hochschulen geschieht das meist anhand des Numerus Clausus (NC). Dann werden alle Bewerber nach der Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung sortiert: Je besser die Abschlussnote im Abi oder Fachabi, desto weiter oben stehst du auf der Liste.
In der Praxis könnte das dann so aussehen: Bewerben sich an deiner Wunsch-Uni für das Wintersemester 150 Personen auf 100 Plätze, muss die Universität eine Auswahl unter den Bewerbern treffen. Wenn beispielsweise die 50 besten Bewerber eine 2,0 im Abi hatten und 50 weitere eine 2,1, dann haben alle mit einer Abinote von 2,2 leider Pech gehabt – die 100 Studienplätze sind bereits belegt. Der NC liegt dann in unserem vereinfachten Beispiel bei 2,1. Die NC-Werte der vergangenen Semester kann man bei den Hochschulen häufig online abrufen – sie können als Richtlinie für das aktuelle Jahr dienen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass der NC im nächsten Jahr nach oben oder unten abweicht – denn er ist von dem Bewerberansturm abhängig und ergibt sich erst im Laufe des Vergabeverfahrens.
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Gute Nachrichten für alle mit eher mäßigem Abi: Nicht alle Studienplätze werden über den NC vergeben. In der Regel gehen etwa 20% der freien Plätze an die Bewerber mit den meisten Wartesemestern. Alle Semester, die zwischen deinem (Fach)Abi und Studienbeginn liegen, gelten als Wartesemester. Wenn du im Juni deinen Schulabschluss machst und direkt im Oktober desselben Jahres ein Studium beginnst, hast du null Wartesemester. Gehst du aber zum Beispiel erstmal für ein Jahr ins Ausland, machst Praktika oder ein freiwilliges soziales Jahr, hast du bis zum nächsten Wintersemester zwei Wartesemester gesammelt. Auch die Zeit einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit gilt als Wartezeit – Hauptsache du bist nicht an einer Uni oder FH eingeschrieben.
Nicht nur im Studiengang Medizin ist in fast allen Bundesländern zum Sommersemester 2022 das Auswahlverfahren reformiert worden, sodass nun Wartesemester kein eigenes Auswahlkriterium mehr sind. Auch in den örtlichen Zulassungsverfahren der einzelnen Unis in Nordrhein-Westfalen – das Bundesland mit den meisten Studis, deshalb finden wir das besonders erwähnenswert – erhalten Wartesemester ab dem Sommersemester 2021 weniger Gewicht, denn in NRW gibt es keine explizite “Wartezeitquote” mehr. Stattdessen können die Unis in NRW zwei Hauptquoten nutzen:
- zu 20 % die Abiturbestenquote und
- zu 80% das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Wichtiger Punkt also hier für dich, falls du Wartesemester sammelst: Auch bei örtlichen Zulassungsverfahren werden in NRW ab jetzt "nur” noch maximal sieben Wartesemester berücksichtigt. Das entsprechende Hochschulzulassungsgesetz NRW wurde bereits 2019 geändert. Hier findest du die reformierte Fassung des Gesetzes.
Marketing ist ein beliebter Studiengang. Um die Wahrscheinlichkeit einen der begehrten Studienplätze zu ergattern zu erhöhen, bewerben sich viele Abiturienten an deutlich mehr als einer Hochschule. Die Folge: Wer ein gutes bis sehr gutes Abitur oder Fachabi hat, bei dem landet vermutlich auch mehr als eine Zusage im Briefkasten. Annehmen kann man allerdings nur einen Studienplatz. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass an den anderen Hochschulen wieder Plätze frei werden. Diese werden im nächsten Schritt in den sogenannten Nachrückverfahren an die Bewerber vergeben, die als nächstes in der „Rangliste“ stehen. Lag der NC z.B. bei 2,2, gehen wieder frei gewordene Studienplätze im Nachrückverfahren zuerst an Bewerber mit einer 2,3. Wenn dann immer noch Plätze unbesetzt sind, kann es ein zweites oder drittes Nachrückverfahren geben.
Im regulären Auswahlverfahren bist du leer ausgegangen? Kein Grund den Traum vom Marketing Studium frühzeitig zu beerdigen – mit etwas Glück kann es doch noch mit dem Studienplatz klappen. Denn nicht immer können Hochschulen alle Studienplätze rechtzeitig zum Beginn der Vorlesungszeit vergeben. Wenn nach dem Vergabeverfahren bzw. den Nachrückverfahren noch Plätze frei bleiben, etwa, weil Bewerber ihren Platz ablehnen oder sich nicht fristgerecht einschreiben, kommt es zu einem Losverfahren. Hierfür musst du dich allerdings nochmal gesondert anmelden. Nähere Infos dazu gibt’s auf den Webseiten der Hochschulen.
Nicht immer bezieht sich der NC nur auf die Abinoten der Bewerber. Einige Hochschulen haben eigene NC-Verfahren entwickelt, bei denen neben der Abschlussnote auch weitere Kriterien mit einfließen. Dann wird zum Beispiel eine gewichtete Note errechnet, in die neben der Durchschnittsnote des (Fach)Abiturs auch die Schulnoten in Mathe und Englisch sowie das Ergebnis eines Eignungstests einfließen. Andere Hochschulen verwenden Punktesysteme. Bewerber bekommen dann eine bestimmte Punktzahl z.B. für
- die Note der Hochschulzugangsberechtigung
- die Noten in bestimmten Schulfächern
- Auslandsaufenthalte
- Praktika
- Soziales Engagement
- Das Ergebnis eines Eignungstests
- Das Ergebnis eines persönlichen Gesprächs
Wer dann am Ende die höchsten Punktzahlen hat, erhält die Studienplätze.
Weitere Auswahlverfahren
An manchen Unis und FHs entscheiden, statt dem NC, ganz individuelle Auswahlkriterien über die Zulassung zum Marketing Studium. Nach einer schriftlichen Bewerbung inklusive Motivationsschreiben musst du meist in persönlichen Gesprächen, bei Team-Aufgaben oder Allgemeinwissenstests überzeugen. Besonders beliebt sind solche alternativen Auswahlverfahren bei privaten Hochschulen, aber auch staatliche Bildungseinrichtungen setzen manchmal auf Bewerbungsgespräche oder Online-Tests, um die geeignetsten Bewerber herauszufiltern.